Arbeitsrecht

Unsere Dienstleistungen

Das Arbeitsrecht geregelt im Gesetz 311/2001 GB Arbeitsgesetzbuch umfasst vor allem die individuellen arbeitsrechtlichen Beziehungen in Verbindung mit der Ausübung abhängiger Arbeit natürlicher Personen (Arbeitnehmer) für juristische oder natürliche Personen (Arbeitgeber) und kollektive arbeitsrechtliche Beziehungen.

Hierzu gehört eine ganze Reihe arbeitsrechtlicher Beziehungen, bei denen der Arbeitnehmer die Arbeit persönlich, frei (freiwillig), abhängig und unselbstständig (laut Anweisungen) ausführt, und bei denen der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft dem Arbeitgeber entgeltlich (Lohn) zur Verfügung stellt.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet Ihnen vor allem folgende Dienste an:

  • Rechtsvertretung natürlicher und juristischer Personen in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten;
  • Verfassen von Arbeitsverträgen und Übereinkünften über Arbeiten, die außerhalb von Arbeitsverhältnisses zu erbringen sind;
  • Verfassen von Dokumenten bezüglich Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Übereinkunft über Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Kündigung, fristlose Kündigung, Kündigung während der Probezeit);
  • Beratung und Rechtsvertretung im Gerichtsverfahren bezüglich ungültiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses (ungültige Kündigung);
  • Beratung und Rechtsvertretung im Gerichtsverfahren um Lohnersatz;
  • Beratung und Rechtsvertretung im Gerichtsverfahren um Haftung für Schäden bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten;
  • Beratung und Rechtsvertretung bei Schadensersatz (Arbeitnehmerhaftung für Schäden, Mankohaftung);