Vergütung

Honorar des Rechtsanwalts

Unser Ziel ist die Zufriedenheit unserer Klienten, und deshalb treten wir zur Lösung ihrer Probleme konstruktiv und individuell heran. Manchmal reicht eine Besprechung für 10 Minuten, andermal erfordert die Problematik eine komplexe Analyse. Desgleichen treten wir auch zum Honorar individuell heran. Unser Ziel ist nicht für jede Konsultation eine Vergütung zu erwerben, sondern unseren Klienten professionelle Hilfe anzubieten. Wir sind uns der Tatsache bewusst, sollte der Klient mit unseren Rechtsleistungen zufrieden sein, besteht die Möglichkeit, dass er wieder zu uns zurückkehrt.

Das Honorar des Rechtsanwalts geregelt von der Verordnung des Justizministeriums der Slowakischen Republik 655/2004 GB über Vergütung und Kostenersatz der Rechtsanwälte für Rechtsleistungen umfasst vor allem Bestimmungsart und Höhe der Vergütung, des Kostenersatzes und Ersatzes für Zeitverlust des Rechtsanwalts.

Diese Vergütung kann bestimmt werden als:

  1. Stundenvergütung nach Anzahl der Stunden, die zur Bewältigung der Angelegenheit zweckmäßig aufgewendet wurden.
  2. Pauschalvergütung
    • für Rechtsleistungen während einer bestimmten Zeitdauer oder auf unbestimmte Zeit,
    • für die vollständige Bewältigung einer oder mehrerer Angelegenheiten.
  3. Anteilsvergütung in Form eines Anteils am Wert der Angelegenheit, die Gegenstand des Verfahrens bei Gericht oder bei einem anderen Organ ist, wobei die Maximalhöhe der Anteilsvergütung 20% des Wertes der Angelegenheit nicht überschreiten darf.
  4. Tarifvergütung laut Gegenstandswert, Gegenstandsart oder anzuwendendem Recht und nach Anzahl der Rechtsleistungen, die der Rechtsanwalt in der Angelegenheit geleistet hat.