Das Honorar des Rechtsanwalts geregelt von der Verordnung des Justizministeriums der Slowakischen Republik 655/2004 GB über Vergütung und Kostenersatz der Rechtsanwälte für Rechtsleistungen umfasst vor allem Bestimmungsart und Höhe der Vergütung, des Kostenersatzes und Ersatzes für Zeitverlust des Rechtsanwalts.
Diese Vergütung kann bestimmt werden als:
- Stundenvergütung nach Anzahl der Stunden, die zur Bewältigung der Angelegenheit zweckmäßig aufgewendet wurden.
- Pauschalvergütung
- für Rechtsleistungen während einer bestimmten Zeitdauer oder auf unbestimmte Zeit,
- für die vollständige Bewältigung einer oder mehrerer Angelegenheiten.
- Anteilsvergütung in Form eines Anteils am Wert der Angelegenheit, die Gegenstand des Verfahrens bei Gericht oder bei einem anderen Organ ist, wobei die Maximalhöhe der Anteilsvergütung 20% des Wertes der Angelegenheit nicht überschreiten darf.
- Tarifvergütung laut Gegenstandswert, Gegenstandsart oder anzuwendendem Recht und nach Anzahl der Rechtsleistungen, die der Rechtsanwalt in der Angelegenheit geleistet hat.