Zivilrecht

Unsere Dienstleistungen

Das Zivilrecht materiell geregelt im Gesetz 40/1964 GB Zivilgesetzbuch und prozessual geregelt in den Gesetzen 160/2015 GB Zivilstreitordnung, 161/2015 GB Zivilnichtstreitordnung und 162/2015 GB Verwaltungsgerichtsordnung umfasst vor allem die Vermögensverhältnisse natürlicher und juristischer Personen, Vermögensverhältnisse zwischen diesen Personen und dem Staat, als auch Verhältnisse aus dem Persönlichkeitsschutz.

Hierzu gehört eine ganze Reihe privatrechtlicher Beziehungen, bei denen die Parteien grundsätzlich gleichgestellt sind, ihre Willensfreiheit beim Erreichen ihrer Ziele größtenteils nicht eingeschränkt ist, die staatlichen und öffentlichen Organe nur minimal in diese Beziehungen eingreifen, auf die guten Sitten geachtet wird, und bei denen ungerechtfertigte Eingriffe seitens Drittpersonen verboten sind.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet Ihnen vor allem folgende Dienste an:

  • Vertreten natürlicher und juristischer Personen in zivilrechtlichen Streitfällen;
  • Verfassen von Verträgen laut Zivilgesetzbuch (Vorvertrag, Kauf-, Schenkungs- und Tauschvertrag, Darlehens- und Ausleihungsvertrag und andere);
  • Verfassen von Innominatverträgen (sui generis) laut Zivilgesetzbuch laut individueller Anforderungen unserer Klienten;
  • Verfassen von Mietverträgen für Wohn- und Gewerberäume und ihrer Kündigungen;
  • Eintreiben von Forderungen (Beratung, Aufforderungen an Schuldner, Klagen, Rechtsvertretung);
  • Aufhebung und Auseinandersetzung von Miteigentum (Verfassen von Vereinbarungen, Konsultationen zu Vereinbarungen, Aufhebung des Miteigentums bei Gericht, Rechtvertretung);
  • Aufhebung und Auseinandersetzung der ehelichen Gütergemeinschaft (Rechtsvertretung im Verfahren um die Aufhebung oder Einschränkung der ehelichen Gütergemeinschaft während der Ehe, Verfassen einvernehmlicher Vereinbarungen, Konsultationen zu Vereinbarungen, Aufhebung der ehelichen Gütergemeinschaft bei Gericht, Rechtsvertretung);
  • Übertragung von Eigentumsrecht zu Liegenschaften und Fahrnissen (Kauf-, Schenkungs- und Tauschverträge, Rechtsvertretung im Verfahren bei der Katasterverwaltung);
  • Sicherung von Verbindlichkeiten laut Zivilgesetzbuch (Pfandvertrag, Haftung, Sicherungsübertragung von Rechten, Vertragsstrafe, Bürgschaft, Anerkennung von Schulden und andere);
  • Haftung für Schäden und ungerechtfertigte Bereicherung laut Zivilgesetzbuch (Klagen, Rechtsvertretung);
  • Schutz des Eigentumsrechts, Ersitzung;
  • Erbrecht (Beratung, Verfassen von Testamenten, Verfassen von Enterbungsurkunden, Verfassen von Erbschaftsübereinkünften, Rechtsvertretung im Verfahren um Erbschutz, um Bestimmung der Ungültigkeit des Testaments oder der Enterbung, Rechtsvertretung im Erbverfahren beim Notar);
  • Zwangsvollstreckung (elektronische Antragstellung, Rechtsvertretung);