Strafrecht

Unsere Dienstleistungen

Das Strafrecht materiell geregelt im Gesetz 300/2005 GB Strafgesetzbuch und prozessual geregelt im Gesetz 301/2005 GB Strafprozessordnung umfasst vor allem die Grundsätze strafrechtlichen Verantwortung, Strafarten, Schutzmaßnahmen, deren Auferlegung und die Tatbestände der jeweiligen Straftaten, als auch die Vorgehensweise der Strafverfolgungsbehörden und Gerichte, sodass die jeweiligen Straftaten ordentlich aufgeklärt und die Täter laut Gesetz gerecht bestraft werden.

Das Strafrecht als ultima ratio (letzte Mittel um Rechtsfrieden zu erzwingen) achtet dabei auf die Grundsätze nullum crimen sine lege, nulla poena sine lege (kein Verbrechen ohne Gesetz, keine Strafe ohne Gesetz) und auf den Grundsatz der individuellen Verantwortung für die begangene Tat, damit es seinen Schutz-, Regulations-, Präventiv- und Repressivzweck erfüllen kann.

Nur ein Rechtsanwalt darf als Strafverteidiger auftreten.

Der Strafverteidiger ist für seinen Klienten vor allem als Berater, Vertreter und Garant der Geltendmachung aller Rechte die ihm im Sinne der Rechtsvorschriften zustehen tätig, damit er nicht Opfer eines ungerechten Prozesses wird. Der Strafverteidiger ist verpflichtet seinen Klienten die notwendige Rechtshilfe zukommen zu lassen und die im Gesetz angeführten Mittel und Möglichkeiten der Strafverteidigung zweckmäßig anzuwenden. Er hat vor allem darauf zu achten, dass diejenigen Tatsachen ordentlich und rechtzeitig aufgeklärt werden, die den Beschuldigten von seiner Schuld freisprechen oder seine Schuld mildern.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet Ihnen vor allem folgende Dienste an:

  • Verteidigung des Beschuldigten im Vorbereitungsverfahren und des Angeklagten bei der Hauptverhandlung (Vorschlagen und Vorlegen von Beweisen, Einreichen von Anträgen und Ersuchen, Einlegen von Rechtsmitteln, Teilnahme an Rechtshandlungen im Vorbereitungsverfahren und an der Vernehmung von Zeugen, Strafverteidigung bei der Gerichtsverhandlung);
  • Verfassen von Beschwerden gegen die Erhebung der Beschuldigung, Ersuchen auf Entlassung aus der Untersuchungshaft, auf bedingte Entlassung des Verurteilten aus dem Strafvollzug, auf Straftilgung, auf Bewährungsnachweis, Gnadenantrag;
  • Verfassen und Einreichen von Strafanzeigen aufgrund der Angaben vom Klienten, Einreichen ordentlicher (Beschwerde, Berufung) und außerordentlicher (Revision, Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens) Rechtsmittel;
  • Verteidigung bei besonderen Verfahrensarten (Verständigung im Strafverfahren, Strafverfolgung Jugendlicher, Widerspruch gegen einen Strafbefehl);
  • Rechtsvertretung eines Geschädigten im Strafverfahren, Geltendmachung des Schadensersatzes im Adhäsionsverfahren (Einverständnis zur Strafverfolgung, Schadensersatzforderung, Vorlegen von Beweisen, Teilnahme bei Hauptverfahren und öffentlichen Sitzungen, Gewährleistung des Rechtes sich zur Beweisaufnahme zu äußern, Recht auf Schlussplädoyer, Recht auf Rechtsmittel);