Handelsrecht

Unsere Dienstleistungen

Das Handelsrecht geregelt im Gesetz 513/1991 GB Handelsgesetzbuch umfasst vor allem die Position der Unternehmer und handelsrechtliche Beziehungen, als auch andere mit der unternehmerischen Tätigkeit verbundenen Beziehungen.

Hierzu gehört eine ganze Reihe handelsrechtlicher Beziehungen gerichtet auf die Sicherstellung der unternehmerischen Freiheit, Vertragsfreiheit, Verbindlichkeit von Verträgen und anderen Abmachungen, Verbot von unlauteren Wettbewerb und Einschränkung des Wirtschaftswettbewerbs, Einhaltung der Grundsätze des ehrbaren Geschäftslebens uns Handelsbräuche.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet Ihnen vor allem folgende Dienste an:

  • Gründung von Handelsgesellschaften (offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft, Genossenschaft);
  • Änderung bereits eingetragener Daten von Handelsgesellschaften im Handelsregister (Änderung des Handelsnamens, Firmensitzes, statutarischen Organs, Gesellschafter, Änderung und Ergänzung der Unternehmensgegenstände, Übertragung von Geschäftsanteilen, Änderung der Rechtsform);
  • Auflösung, Verschmelzung, Aufteilung und Liquidation von Handelsgesellschaften und Genossenschaften (Mergers & Acquisitions);
  • Rechtsvertretung von natürlichen und juristischen Personen in handelsrechtlichen Streitigkeiten;
  • Eintreiben von Forderungen (Beratung, Aufforderungen an Schuldner, Klagen, Rechtsvertretung);
  • Verfassen von Verträgen laut Handelsgesetzbuch (Vorvertrag, Kaufvertrag, Werkvertrag, Lizenzvertrag, Kreditvertrag, Mandatsvertrag, Transportvertrag, Handelsvertretungsvertrag, Vertrag über die stille Gesellschaft);
  • Verfassen von Innominatverträgen (sui generis) laut Handelsgesetzbuch laut individueller Anforderungen unserer Klienten;
  • Schutz des guten Rufs und des Geschäftsgeheimnisses (Unterlassungsklagen, Beseitigungsklagen, Klagen auf Ausgabe ungerechtfertigter Bereicherung und auf Schadensersatz);
  • Rechtsvertretung in Sachen unlauteren Wettbewerbs (irreführende Werbung, irreführende Bezeichnung von Ware und Dienstleistungen, Verwechslungsgefahr, Parasitieren am guten Ruf einer Gesellschaft, Produkte oder Dienstleistungen, Bestechung, Anschwärzung, Bruch des Geschäftsgeheimnisses);
  • Sicherung von Verbindlichkeiten laut Handelsgesetzbuch (Vertragsstrafe, Bürgschaft, Bankgarantie, Anerkennen der Verbindlichkeit);
  • Schadensersatz laut Handelsgesetzbuch (Klagen, Rechtsvertretung);
  • Zwangsvollstreckung, Insolvenz- und Umstrukturierungsverfahren (elektronische Antragstellung, Rechtsvertretung);