Familienrecht

Unsere Dienstleistungen

Das Familienrecht geregelt im Gesetz 36/2005 GB über Familie und über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetzte (Familiengesetz) umfasst vor allem die Beziehungen zwischen Ehegatten, zwischen Eltern, Kindern und sonstigen Familienmitgliedern, als auch die Beziehungen, die die Ausübung einiger elterlicher Rechte und Pflichten ersetzen.

Hierzu gehört eine ganze Reihe familienrechtlicher Beziehungen, bei denen die Parteien grundsätzlich gleichgestellt sind, jedoch ihre Beziehungen nicht auf wirtschaftlicher Gleichstellung, sondern vielmehr auf gegenseitiger Hilfe beruhen. Ein Kind ist lange Zeit sozial und wirtschaftlich von seinen / ihren Eltern abhängig, und das Familienrecht korrigiert diese Abhängigkeit durch dessen allseitigen Schutz. Das Interesse des minderjährigen Kindes ist das Hauptmerkmal bei der Entscheidung in allen Angelegenheiten, die es betreffen.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet Ihnen vor allem folgende Dienste an:

  • Ehescheidung (Beratung, Kommunikation mit der Gegenpartei, Verfassen einvernehmlicher Vereinbarungen, Rechtsvertretung im Gerichtsverfahren);
  • Regelung der Rechte und Pflichten zum minderjährigen Kind und des Besuchsrechts (Beratung, Kommunikation mit der Gegenpartei, Verfassen einvernehmlicher Vereinbarungen, Rechtsvertretung im Gerichtsverfahren);
  • Unterhalt (Festlegung des Unterhalts, Erhöhung oder Herabsetzung des Unterhalts, Eintreibung ausbleibender Unterhaltszahlungen, Rechtsvertretung im Gerichtsverfahren);
  • Kindesunterhalt gegenüber den Kindern, Elternunterhalt gegenüber Eltern, Unterhalt sonstiger Familienmitglieder, Unterhalt des (Ex-)Ehepartners, Betreuungsunterhalt des Vaters eines nichtehelichen Kindes für dessen Mutter;
  • Aufhebung der Unterhaltspflicht (Aufhebung des Unterhalt für ein volljähriges oder minderjähriges Kind oder des Unterhaltes des (Ex-)Ehepartners);
  • Aufhebung und Auseinandersetzung der ehelichen Gütergemeinschaft (Rechtsvertretung im Verfahren um die Aufhebung oder Einschränkung der ehelichen Gütergemeinschaft während der Ehe, Verfassen einvernehmlicher Vereinbarungen, Konsultationen zu Vereinbarungen, Aufhebung der ehelichen Gütergemeinschaft bei Gericht, Rechtsvertretung);
  • Bestimmung der Elternschaft – Bestimmung der Mutter (die Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat), Bestimmung oder Anfechtung der Vaterschaft (Beratung, Rechtsvertretung im Verfahren);
  • Adoption (Beratung, Rechtsvertretung im Verfahren);
  • Rechtsvertretung im Verfahren mit internationaler Beteiligung (Ehescheidung, Unterhalt, internationale Kindesentführung) laut Rechtsvorschriften der Europäischen Union – Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 (Brüssel II bis)