Verwaltungsrecht

Unsere Dienstleistungen

Das Spezifische am Verwaltungsrecht ist, dass es nicht als Ganzes kodifiziert ist. Die Unmöglichkeit der Kodifizierung ergibt sich aus der Unmenge verwaltungsrechtlicher Normen, ihrer häufiger Änderungen und der Vielfältigkeit der geregelten Beziehungen. Deshalb besteht im Verwaltungsrecht kein unifizierendes Gesetz, kein Kodex. Die Normen des materiellen Verwaltungsrechts sind über dutzende Gesetze für die einzelnen Bereiche der öffentlichen Verwaltung verstreut.

Das Verwaltungsrecht prozessual geregelt im Gesetz 71/1967 GB über das Verwaltungsverfahren (Verwaltungsordnung) beschreibt vor allem das Verfahren, in dem im Bereich der öffentlichen Verwaltung die Verwaltungsorgane über die Rechte und rechtlich geschützte Interessen oder Pflichten natürlicher und juristischer Personen entscheiden.

Unter Verwaltungsorgan versteht man:

  1. Staatsorgane,
  2. Organe der Gebietsselbstverwaltung,
  3. Organe der Interessensselbstverwaltung,
  4. natürliche oder juristische Personen, denen das Gesetz die Entscheidung über Rechte und rechtlich geschützte Interessen oder Pflichten natürlicher und juristischer Personen im Bereich der öffentlichen Verwaltung übertragen hatte.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet Ihnen vor allem Beratung und Rechtsvertretung natürlicher und juristischer Personen im Verwaltungsverfahren an, unter anderen im:

  • Deliktverfahren laut Gesetz 372/1990 GB über Delikte;
  • Bauverfahren laut Gesetz 50/1976 GB Baugesetz;
  • Katasterverfahren laut Gesetz 162/1995 GB Katastergesetz;
  • Steuerverfahren laut Gesetz 563/2009 GB Steuerordnung;
  • Verfahren vor Gemeindebehörden laut Gesetz 369/1990 GB über Gemeindeorganisation;